Das Marienhäuschen

2019 übernahmen wir die sogenannte Muttergottes-Kapelle an der Anrather Straße in Vorst von der bisherigen Besitzerin Gerta Peters.

Das unter Denkmalschutz stehende Gebäude zwischen Eichenstraße und Anrather Straße sowie das kleine Grundstück samt Bäumen und Büschen haben die Kander jetzt notariell im Rahmen der Grundstückserschließung des neuen Lebensmitteldiscounters übernommen. 

Durch die Schenkung von Gerta Peters sind wir nun Besitzer des schützenwertes Marienhäuschens. Bisher hatten sich Nachbarn liebevoll um das kleine Gelände gekümmert.
Das Heiligenhäuschen wurde im Jahr 1898 von der Familie Kehnder im neugotischen Stil erbaut.
Seither dient es als Anlaufstelle für die Familien und landwirtschaftlichen Betriebe im Kehn.

Umso mehr freut es uns, dass dieses wertvolle Stück Geschichte in den Besitz der Bruderschaft übergegangen ist.

Für uns selbst hat das Gebäude alle drei Jahre beim eigenen Schützenfest eine wichtige Bedeutung:

Wenn der neue Schützenkönig das traditionelle Kirmesansagen im Bezirk Kehn vorgenommen hat, erwarten die Schützen der Kander den König an eben dieser letzten Station.

Dann wird dem neuen König im Beisein der Minister an der Kapelle an der Anrather Straße das Königsilber zum Schützenfest umgehängt – ein erster Höhepunkt zum Schützenfest.

Die Pflege und die Erhaltung der Kapelle zählen nun zu den wichtigsten Aufgaben der Junggesellen. Dieser Pflicht wollen wir mit viel Sorgfalt nachgehen. 


Schützenbruderschaft

Die Honschaft Kehn, die kirchlich zur Gottharduskirche in Vorst gehörte, war eine selbstständige politische Gemeinde und bildete mit den Orten Schiefbahn und Kaarst das Amt Liedberg. Die Einwohner heißen deshalb in den Akten öfters die Liedbergischen im Gegensatz zu den Kempischen. Ein Bach die sogenannte Dorfflöth, bildete die Grenze zwischen den Hohnschaften Kehn und Vorst.

1652 e.V. Vorst

Der Bach entspringt bei Forstwald, fließt zwischen der alten Muttergottesvikarie und dem Pastorat durch und trennt so das Dorf in zwei Teile. Beim Austritt aus dem Dorf lief die Grenze "rund um die Dell" wie es in Kehner Protokollen von 1653 heißt, so dass der Dellhof zu Kehn gehörte. Diese Grenze zwischen den beiden Bruderschaften hat sich bis heute erhalten.

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  • Kehner Junggesellen
    Schützenbruderschaft 1652 e.V. Vorst
    Postfach 2102
    47913 Tönisvorst

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    vorstand@kander-online.de