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Es gibt einige Kenner der Geschichte des Niederrheins, die der Meinung sind, dass die Kehner Schützenbruderschaft noch älter sei. Sie meinen, dass das Königssilber im 30 jährigen Krieg von den Hessen, die 1642 unsere Gegend plünderten, geraubt sei. Man habe im Jahre 1652 nach all den Kriegleiden zum erstenmal wieder das Schützenfest gefeiert und die Bruderschaft gleichsam wieder zum zweitenmal gegründet. In den Kriegszeiten habe das Spiel Jahrzehnte lang still gelegen.
Über die Gründung der Kehner Bruderschaft geht eine Erzählung. Als nämlich in der Zeit der Reformation die neue Lehre um 1550 auch in Kempen, Hüls, Oedt, St. Tönis und Vorst Eingang fand, versuchten die Anhänger derselben des öfteren, den katholischen Gottesdienst zu stören. Sicher wissen wir dieses von dem Grafen Adolf von Hüls, die mit ihrem Anhang gern die Fronleichnamsprozessionen verhinderten.
So geschah es auch in Vorst. Die Prozession zog am Fronleichnamstage alljährlich über die Steinheide und durch die Kehner Hohnschaft. Plötzlich fielen einige Neugläubige sie an und belästigten durch Schreien und Schmähworte sowie durch Steinwürfe den Pfarrer, der das höchstwürdigste Gut trug. Die jungen Leute aus Kehn, die bei der Prozession waren, wehrten die Störenfriede ab und vertrieben sie. In den folgenden Jahren schlossen sie sich zusammen, um bei der Prozession das hochwürdigste Gut zu beschützen. So entstand eine neue Bruderschaft. Auf diese Begebenheit deutet auch das Bild in der Fahne hin. In der Mitte sehen wir nämlich eine goldene Monstranz mit der heiligen Maria und dem heiligen Gotthardus und der Inschrift: "Die Kehner Junggesellen sind stets wohlgemut, wollen beschützen das hochwürdigste Gut"
Aus diese Aufgabe, den Schutz des heiligen Altsakramentes auf der Prozession zu bilden, stützen die Kehner noch heute ihren Anspruch auf den Vorzug. Das diese Erzählung alter Leute von der obengenannten Störung der Prozession richtig ist, kann man aus Akten nicht mehr beweisen, weil darüber nichts mehr vorhanden ist. Tatsache aber ist, dass der Erzbischof von Köln im Jahre 1763, und dass die Einwohner von Vorst mit dem Pfarrer im Jahr 1705 das Recht des Vorzuges anerkannt haben. Deshalb wird auch die Begründung richtig sein.
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